Das Erbbaurecht ermöglicht die rechtliche Trennung von Grundstück und Bebauung und spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Bodenpolitik, im Wohnungsbau und bei langfristigen Investitionen. Die juristische Komplexität dieser Regelung erfordert fundiertes Fachwissen – sowohl im Zivil- als auch im öffentlichen Recht.
Ein bewährtes Referenzwerk auf diesem Gebiet ist das „Handbuch des Erbbaurechts“ von Helmut Freiherr von Oefele und Dr. Karl Winkler. Von der 1. bis zur 6. Auflage erschien das Werk im Verlag C.H.Beck in dieser Autorenschaft. Seit der 7. Auflage wird es von Winkler/Schlögel fortgeführt, wobei die klare Systematik und Struktur von Helmut Freiherr von Oefele bewahrt bleibt.
Das Handbuch bietet eine umfassende Darstellung des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) und beleuchtet zentrale Anwendungsfelder wie Vertragsgestaltung, Heimfallregelungen, Erbbauzinsanpassung, Verlängerung und Rückfallrechte. Ergänzt wird dies durch Kapitel zu Sachenrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht und den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen.
Besonders geschätzt wird die Praxisnähe des Werks: Zahlreiche Musterverträge, Formulierungshilfen und konkrete Anwendungshinweise machen das Handbuch zu einem wertvollen Werkzeug für Notar:innen, Jurist:innen, Kommunen, Kirchen und Projektentwickler.
Auch in der Ausbildung und Fortbildung hat das Werk seinen festen Platz gefunden. Dank seiner klaren Sprache, strukturierten Darstellung und Aktualität bleibt es ein unverzichtbares Nachschlagewerk – und ein bleibendes Vermächtnis von Helmut Freiherr von Oefele, der das Erbbaurecht wie kaum ein anderer geprägt hat.
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